Bürgeranträge … ein positives Beispiel

Als meine Frau hier auf der Startseite meinen kleinen Blogeintrag über Bürgeranträge gelesen hatte, gab sie mir mit auf den Weg, doch besser eines der positiven Beispiele auch konkret anzuführen und so zu zeigen, dass es tatsächlich einfach und kein Hexenwerk ist, Bürger mit ins Boot zu holen. Da ich in der Regel gut damit fahre, auf meine Frau zu hören (auch wenn es für mich meist mit Arbeit verbunden ist), hier von den hunderten möglichen Beispielen ein – wie ich finde – sehr gelungenes und v.a. auch ganz naheliegendes … nämlich nur ein paar Kilometer den Rhein längs.

Die Stadt Bonn zeigt, wie man es machen kann. In drei Klicks (nun gut, vier sind’s) zum Bürgerantrag. Mit allem, was dazugehört.

1. Auf der Stadtseite gleich im ersten Menüpunkt Klick auf Bürgerbeteiligung.

 

2. Nach dem Klick stoßen wir schon auf den Menüpunkt Bürgerantrag. Vorher schauen wir uns jedoch noch etwas um und finden an dieser Stelle alles, was irgendwie mit diesem Thema zusammenhängt … Begriffsdefinitionen, gesetzliche Grundlagen, Unterscheidung zu anderen Mitbestimmungsformen, die zugehörigen Regelungen in der Satzung, Übergang zu Veröffentlichungen der Stadt und vieles mehr. Dazu einen zuständigen konkreten Ansprechpartner mit Namen, Telefon, E-Mail. Das alles mit dem aktiv geäußerten und mir in dieser Form äußerst sympathischen Anspruch, eine Beteiligungskultur etablieren helfen zu wollen. Dass man sich das als Sehbehinderter größtenteils alles auch noch vorlesen lassen kann (auch das finde ich durchaus bemerkenswert), sei hier mal außen vor. Also klicken wir jetzt auf Bürgerantrag.

 

3. Und wir entdecken u.a. den Punkt Bürgerantrag stellen. Aber auch hier können wir uns erstmal umschauen. Es wird nämlich viel geboten. Die Ausschussvorsitzende begrüßt uns (namentlich und mit Foto) und weist auf verschiedene Optionen im Menü hin.

Neben den aktuellen Sitzungsterminen samt Tagesordnungen kann man hier sowohl aktuelle als auch bereits entschiedene Bürgeranträge einsehen. Wahlweise in Kurzform oder als PDF oder mit sämtlichen zugehörigen Dokumenten, Fotos, Tabellen was auch immer. Bspw. läßt sich auch der Werdegang von Bürgeranträgen (hier Beratungsfolge genannt) nachvollziehen.

Und wer nun selbst einen Bürgerantrag stellen will, wird die meisten seiner konkreten Fragen in den gut sortierten FAQ beantwortet finden.

Und schließlich kann man sich auch noch die Zusammensetzung des Ausschusses inklusiver detaillierter Mitgliederliste anzeigen (und wie in den anderen Bereichen: auch vorlesen) lassen.

Und jetzt … ja, jetzt machen wir unseren (eigentlich erst dritten) Klick.
Auf Bürgerantrag stellen.

 

4. Und mit dem vierten Klick öffnen wir das Online-Formular.

Wenn wir jetzt mal außen vor lassen, dass beim Online-Antrag auch mal weitergeblättert und er schließlich auch noch per Klick abgeschlossen und abgeschickt werden muss … letztlich bleibt es dabei:

1. Klick: Bürgerbeteiligung
2. Klick: Bürgerantrag
3. Klick: Bürgerantrag stellen
4. Klick: Onlineformular

So einfach.

Und mir geht es nicht etwa darum, der Online-Antragstellung das Wort zu reden. Ich persönlich würde nach dem dritten Klick sicherlich die Papiervariante als Abschluß vorziehen. Aber, wie gesagt, das ist nicht das Entscheidende. Es geht um den Umgang der Verwaltung mit dem Instrument Bürgerantrag. Es geht um Informationen. Und es geht um die Einstellung dazu.

Beteiligungskultur etablieren helfen, dass ist der geäußerte Anspruch bei dem von mir (nicht ganz) willkürlich gewählten Beispiel. Und das geht. Wie man sehen kann. Relativ einfach sogar. Aber wie immer gilt: Man muss es wollen. Und dann einfach machen. Sowohl den Bestandteil Beteiligung, als auch den Bestandteil Kultur. Man muss es als Wert erachten, seine Bürger zu informieren und zu motivieren. Und sich als Partner einer Beteiligungskultur zu sehen.