Weiter geht die wilde Fahrt …

Eine der Gemeinheiten bei dem ganzen Corona-Gedöns ist ja die Geschwindigkeit, mit der man Informationen erneuern muss. Also: Stand 21.10.

  1. Familienfeiern (Hochzeit etc.) max. 10 Personen.
  2. Ansonsten: max. 5 Personen.
  3. Gastronomie muß um 23:00 Uhr schließen.
  4. generell: Verkauf von Alkohol ab 23:00 Uhr untersagt.

Bekanntmachung Rhein-Sieg-Kreis (21.10.20)