Königswinter erhält jetzt Fördermittel aus dem Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren … Ziel: Leerstand von Ladenlokalen verhindern bzw. verringern.
Wie funktioniert das Programm? Ein Privateigentümer hat ein leerstehendes Ladenlokal oder Räume für Gastronomie und kann keinen neuen Mieter finden (oder sein bisheriger Mieter hat gekündigt und es gibt keine absehbare Nachfolgenutzung). Wenn der Eigentümer nun bereit ist, die Miete vorübergehend auf bis zu 70 % gegenüber der bisherigen, ortsüblichen Miethöhe zu senken, kann die Stadt die Räumlichkeit befristet für bis zu zwei Jahre anmieten und vermietet sie mit einer zusätzlichen Ermäßigung für maximal zwei Jahre an einen Nutzungsinteressenten weiter. Der Interessent zahlt dann für diese zwei Jahre nur 20 % der ortsüblichen Miete. Die Differenz zwischen den bereits geminderten Anmietungskosten und der zusätzlich ermäßigten Weitervermietung übernimmt zu 90 % das Land; die Stadt übernimmt einen Eigenanteil von 10 %. Die Betriebskosten sind nicht förderfähig und werden vom Mieter getragen. Sanierungskosten werden nicht bezuschusst; die Ladenlokale müssen sich in einem vermietbaren Zustand befinden.
Pressemeldung der Stadt … PDF / 0,2 MB