Anregungen und Beschwerden
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
Einen etwas vertiefenden (und auch für uns Nicht-Juristen durchaus verständlichen) Blick auf die Möglichkeiten zur kommunalen politischen Beteiligung findet sich in einem Gastbeitrag auf juraexamen.info.
Der Artikel ist klein und überschaubar. Wirklich. Versprochen. Und dass ich irgendwann in meinem Leben mal auf Examensvorbereitungen für angehende Juristen verlinken würde, hätte ich mir auch nicht träumen lassen ;o)
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Wer wissen möchte, wie andere Kommunen mit Bürgeranträgen umgehen, braucht nur eine Suchmaschine seiner Wahl mit dem Begriff »Bürgeranträge« zu füttern. Es finden sich auf Anhieb hunderte Beispiele, wie Städte und Gemeinden ihre Bürger aktiv über dieses Instrument informieren, sie beim Gebrauch unterstützen, Anregungen geben, die Bürger auffordern, dieses Instrument der lokalen Mitbestimmung zu nutzen. Mustervorlagen zum Download, Antragsmöglichkeiten online, Themen- und Stichwortsuche, Einsicht in bereits gestellte Anträge, Einsicht in zugehörige Beschlüsse von Rat oder Ausschüssen, Listung der zugehörigen Ausschusstermine und vieles mehr.
Ein positives Beispiel dazu habe ich mir genauer angeschaut.
Dass hingegen die Webseite der Stadt Königswinter allein schon den Begriff Bürgerantrag quasi nicht kennt bzw. mit Informationen darüber arg geizt … nun, man muss sich wohl seinen Teil dazu denken.
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Im Folgenden sollen auf dieser Seite Bürgeranträge – soweit von den Antragstellern zur Verfügung gestellt – gesammelt werden (unabhängig vom Themenbereich). Auf den Themenseiten wird dann ebenfalls nochmal auf inhaltlich zugehörige Bürgeranträge verwiesen.
Den Anfang macht Bernhard Rothe, Architekt hier aus der Altstadt und manchen sicherlich durch seine Mitarbeit in der AMP-Gruppe (Altstadtmasterplan) bekannt, und erläutert nochmal den Ablauf für Anträge an die Stadt Königswinter.
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Ein Bürgerantrag kann formlos formuliert an den Bürgermeister mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Ratsgremien gerichtet werden. Er sollte immer zweiteilig gehalten sein, bestehend aus einem möglichst knappen Antragstext und einem Begründungsteil, der ausführlicher sein kann.
Bürgeranträge fußen als Anregungen und Beschwerden auf § 6 der Hauptsatzung der Stadt Königswinter und dieser wiederum auf § 24 der Gemeindeordnung (GO NRW). Die Frist beträgt nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung 15 Tage vor dem Sitzungstag des Haupt- und Finanzausschusses (HPFA) – der Sitzungstag darf hierbei nicht mitgezählt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet den Bürgerantrag weiter an den zuständigen Ausschuß (ggf. an sich selbst / Finanzen). Meist wird es jedoch der Planungs- und Umweltausschuss (PUA) oder ggf. der Bau- und Vergabeausschuss (BVA) sein. Der Ausschuss kann dann einen Prüfauftrag an die Verwaltung geben, die sich wiederum ein bis x Monate Zeit nehmen kann, um schließlich den Bürgerantrag erneut in den BVA oder PUA zu geben. Der Ausschuss beschließt dann (oder auch nicht) und gibt weiter an den Rat, der dann abschließend entscheiden darf.
Da bei der Behandlung von Bürgeranträgen so mitunter Monate vergehen können, bietet sich bei zeitkritischen Themen ggf. auch die Formulierung sogenannter Einwohnerfragen an.
Einwohnerfragen gründen auf § 19 der Geschäftsordnung. Sie sind nur zur Ratssitzung möglich und müssen so eingereicht werden, dass zwischen dem Tag der Einreichung und dem Sitzungstag volle fünf Arbeitstage der Verwaltung (nicht: Werktage) liegen.
Für den Rat am Montag 12. März läuft die Frist der Frageneinreichung also offiziell am 2. März (Freitag) ab. Tatsächlich allerdings erst am 4. März (Sonntag), da nach Zusage des Bürgermeisters jede Post, die vor der Postleerung am Montag eingeht, noch den Eingangsstempel des vorhergehenden Freitags erhält.
Einwohnerfragen haben einige Vorteile: sie sind schnell, durchaus pressewirksam und aufmerksamkeitswirksam, da sie vor Eintritt in die Tagesordnung (zu Beginn der Sitzung) gestellt werden. Zu dem Zeitpunkt sind meist alle Anwesenden noch aufnahmebereit. Zudem sind pro Einwohnerfrage zwei – mit dem Frageinhalt zusammenhängende bzw. sich logisch daraus ergebende – Zusatzfragen möglich, die man nicht vorher einreichen muß und die daher auch strategisch verwendet werden können (= harmlose als Eingangsfrage, schwierigere als Zusatzfragen). Nachteil der Einwohnerfragen: Der Fragesteller kann sich in keiner Weise weitergehend zu dem Sachverhalt auslassen oder weitere (über die zwei erlaubten hinausgehenden) Zusatzfragen stellen.
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Aktuelle Bürgeranträge
Antrag zur Bebauung Sumpfweg / B. Rothe / 09.02.18 … [ PDF ]
Antrag zur Entwicklung Zera-Gelände / B. Rothe / 09.02.18 … [ PDF ]
Antrag zum IHK-Altstadt-Dialog / B. Rothe / 09.02.18 … [ PDF ]
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