In der Vergangenheit wurden in Königswinter wie in anderen Kommunen zahlreiche Tempo-30-Zonen oder Streckenverbote – das heißt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer – oder auch verkehrsberuhigte Bereiche, in denen nur Schritttempo gefahren werden darf, angeordnet. Vorausgegangen waren meist Anträge von Bürgern oder Fraktionen, die dann anschließend auch von den Kommunalpolitikern beschlossen wurden. Dabei hat sich die Stadt bei der Umsetzung jedoch nicht immer an die vorgeschriebenen Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen gehalten.
Tempo-30-Zonen in Königswinter auf dem Prüfstand … GA v. 26.05.21

Eigentlich … ja, eigentlich kann ich Verwaltungsbashing nicht leiden. Aber manchmal fragt man sich schon, wie manche Leute in ihren Beruf gekommen sind. Und vor allem: Was sie da so treiben … himmelherrgottsakraisdochwahrmensch!