Stand heute, also 20.10., hat der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 gemäß § 15a Abs. 2 S. 1 CoronaSchVO festgestellt … Konsequenz:
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
in bestimmten öffentlichen Außenbereichen!
Für die Altstadt von Königswinter bezieht sich das auf :
- Drachenfelsstraße, zwischen Rheinallee Hausnummer 9 und Talstation;
- Drachenfelsbahn (Drachenfelsstraße 51-53);
- Hauptstraße, zwischen Hausnummern 340 und 408 (Fußgängerzone);
- Rheinallee, zwischen Clemens-August-Straße und Jakob-Kaiser-Straße (Rheinpromenade).
Darüber hinaus gibt es neue Bestimmungen für Gruppengrößen, Masken in Innenräumen etc.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut
(auf der Webseite des Rhein-Sieg-Kreis; ggf. rotes pop-up-Fenster wegklicken)
und Anlagen (PDF)